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   BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60   

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BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60 (https://dejure.org/1961,213)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1961 - VII C 170.60 (https://dejure.org/1961,213)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - VII C 170.60 (https://dejure.org/1961,213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der Anerkennung einer freien Ehe - Anfechtbarkeit einer Eheanerkennungsentscheidung durch Dritte - Erschleichen einer Anerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 353
  • NJW 1962, 930
  • MDR 1962, 79
  • FamRZ 1961, 524
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.1958 - VII C 44.57
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
    Daß es sich bei der Entscheidung, mit der auf Grund des nunmehr maßgebenden und insoweit mit dem bayerischen Eheanerkennungsgesetz übereinstimmenden Bundesgesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 226) - Eheanerkennungsgesetz - einer Verbindung die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkannt werden, um einen Verwaltungsakt handelt, der in Verwaltungsrechtsweg angefochten werden kann, entspricht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung - der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 74; 6, 167 [BVerwG 30.01.1958 - III C 235/56]und 10, 192).

    Sowenig man die Frage der Anfechtbarkeit einer Eheanerkennungsentscheidung durch Dritte richtig beantworten kann, wenn man sich damit begnügt, die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts und die Möglichkeit seiner rechtlichen Auswirkungen auf Dritte festzustellen, kann man über die Rücknehmbarkeit einer Eheanerkennung entscheiden, ohne der ihr innewohnenden rechtlichen Bedeutung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwGE 6, 167).

  • BVerwG, 30.01.1958 - III C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
    Daß es sich bei der Entscheidung, mit der auf Grund des nunmehr maßgebenden und insoweit mit dem bayerischen Eheanerkennungsgesetz übereinstimmenden Bundesgesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 226) - Eheanerkennungsgesetz - einer Verbindung die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkannt werden, um einen Verwaltungsakt handelt, der in Verwaltungsrechtsweg angefochten werden kann, entspricht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung - der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 74; 6, 167 [BVerwG 30.01.1958 - III C 235/56]und 10, 192).
  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 75/56

    Freie Ehe rassisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
    Die durch die besonderen Umstände bedingte Unterschiedlichkeit zwischen dem Zustandekommen einer im Wege der Wiedergutmachung anerkannten und einer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschlossenen Ehe führt aber - abgesehen vom ehelichen Güterrecht - nicht zu einer unterschiedlichen Wertung ihrer rechtlichen Wirkung (vgl. Bettermann, FamRZ 1957 S. 18 und 151 und NJW 1957 S. 301, sowie Guggumos, NJW 1957 S. 530).
  • BVerwG, 19.08.1960 - VII B 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
    Mit der vom erkennenden Senat durchBeschluß vom 19. August 1960 - BVerwG VII B 83.59 - zugelassenen Revision beantragt die Klägerin,.
  • BVerwG, 29.01.1954 - II C 107.53

    Anerkennung von Lebensgemeinschaften als freie Ehen - Lebensgemeinschaften, die

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
    Daß es sich bei der Entscheidung, mit der auf Grund des nunmehr maßgebenden und insoweit mit dem bayerischen Eheanerkennungsgesetz übereinstimmenden Bundesgesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 226) - Eheanerkennungsgesetz - einer Verbindung die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkannt werden, um einen Verwaltungsakt handelt, der in Verwaltungsrechtsweg angefochten werden kann, entspricht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung - der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 74; 6, 167 [BVerwG 30.01.1958 - III C 235/56]und 10, 192).
  • BVerwG, 26.02.1960 - VII C 186.59

    Verletzung der Rechte aus § 1 Eheanerkennungsgesetzes (EheAnerkG) durch einen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
    Dies wird, da nur in wenigen Fällen die Klagebefugnis eines Dritten gegeben ist (vgl. BVerwGE 10, 192) regelmäßig der Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Antragsteller sein.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 47.96

    Sozialhilferecht - Vom Regelsatz abweichende Bemessung der Sozialhilfe

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 72.84 - (BVerwGE 12, 354 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60]) sei noch unter der Geltung des Warenkorbmodells ergangen.
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Wie der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 170.60 - (BVerwGE 12, 353 [359]) zutreffend ausgeführt hat, rechtfertigt eine bloß mögliche, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit nicht die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes.

    Etwaige nicht auszuräumende Zweifel in tatsächlicher Hinsicht, die nur der Möglichkeit einer Fehlerhaftigkeit Raum geben, gehen in einem solchen Falle "zu Lasten der Behörde, die sich zur Begründung der Rücknahme darauf beruft, daß der zurückgenommene Verwaltungsakt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen und deshalb fehlerhaft sei" (vgl. BVerwGE 12, 353 [359]).

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Sie bedeutet lediglich, daß auch die Gesamtbewertung gerichtlich nur in dem Umfange überprüft werden kann wie jede andere pädagogisch-wissenschaftliche Bewertung (vgl. hierzu BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 12, 359 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60]; 15, 39 [BVerwG 27.09.1962 - I C 51/61]; 16, 154 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62]; 19, 128 [BVerwG 10.07.1964 - VII C 124/63][132 f.]; 23, 194 [200]; Beschlüsse des Senats vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII B 21.63 - [DVBl. 1964, 825 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 24], vom 30. August 1966 - BVerwG VII B 113.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 30 = DVBl. 1966, 860], vom 9. Oktober 1969 - BVerwG VII B 4.69 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 39]).
  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für die Rücknahme der Gewährung der Subvention, also eines begünstigenden Verwaltungsaktes, vorliegen, trägt zwar grundsätzlich die Verwaltungsbehörde (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Juli 1961, BVerwGE 12, 353/359; sowie das Urteil des VI. Senats vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 150.62 -, DÖV 1964, 675).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 B 148.11

    Abweichungsrüge; Berufung auf allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und

    Demgegenüber werden in den von der Beschwerde herangezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1961 (- BVerwG 7 C 170.60 - BVerwGE 12, 353) und vom 25. März 1964 (- BVerwG 6 C 150.62 - BVerwGE 18, 168) keine für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts maßgeblichen Rechtsvorschriften genannt.
  • BVerwG, 13.03.1969 - II C 98.67

    Recht früherer Berufssoldaten - Berufung in den Dienst der früheren Landespolizei

    Diese Beweislastverteilung zuungunsten des Beklagten beruht auf der Erwägung, daß sich in Fällen der vorliegenden Art - in denen die Versorgung dem früheren Berufssoldaten bereits bewilligt und die Versorgungsbewilligung später zurückgenommen wurde, weil ihre Voraussetzungen nachträglich zweifelhaft wurden - nicht die materiellrechtliche Frage stellt, ob der frühere Berufssoldat weiterhin Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG beanspruchen kann, sondern die Frage, ob die Behörde auf Grund allgemeiner verwaltungsrechtlicher Grundsätze berechtigt war, durch einen belastenden Verwaltungsakt, nämlich durch die Rücknahme der Versorgungsbewilligung, in die durch diese vermittelte günstige Rechtsstellung des früheren Berufssoldaten einzugreifen (vgl. hierzu BVerwGE 18, 168 ff. unter Hinweis auf BVerwGE 12, 353 [359]).

    Zweifel daran, ob ein früherer Berufssoldat schon vor dem 8. Mai 1935 Angehöriger der früheren Landespolizei im Angestelltenverhältnis war, in tatsächlicher Hinsicht, die nur der Möglichkeit einer Fehlerhaftigkeit des zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsaktes Raum geben, gehen deshalb in aller Regel "zu Lasten der Behörde, die sich zur Begründung der Rücknahme darauf beruft, daß der zurückgenommene Verwaltungsakt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen und deshalb fehlerhaft sei" (vgl. BVerwGE 12, 353 [359]).

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 68.62

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer schulischen Prüfungsentscheidung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60]können pädagogische Wertungen nur daraufhin überprüft werden, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Die an BVerwGE 12, 353 anknüpfende Entscheidung des erkennenden Senats in BVerwGE 18, 168 geht dabei von der erwähnten allgemeinen Beweislastregel aus, führt aber als weiteren entscheidenden Gesichtspunkt für diese Beweislastregel - für die Umkehr der Beweislast - bei der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte an, daß der begünstigende Verwaltungsakt - auch wenn es sich nur um einen deklaratorischen handelt - zu einer Begünstigung und damit zu einer schutzwürdigen Rechtsposition - vor allem im Sinne des Vertrauensschutzes - seines Addressaten führt.
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63

    Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des

    Die materielle Beweislast, daß ein Bescheid rechtswidrig zustande gekommen ist, hat grundsätzlich die Behörde mit der Folge zu tragen, daß eine bloß mögliche, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes nicht dessen Rücknahme rechtfertigt (BVerwGE 12, 353 [359]; 18, 168 [171]; Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 219.64 -).
  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

    Der Richter kann lediglich nachprüfen, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 12, 359) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 170/60].
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

  • BVerwG, 21.07.1966 - III C 24.65

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen -

  • BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79

    Begünstigender Verwaltungsakt - Beweislast bei Rücknahme - Eidesstattliche

  • BVerwG, 02.07.1965 - VII C 171.64

    Passivlegitimation für die Klage eines Schülers wegen Nichtbestehens der

  • BVerwG, 27.11.1964 - III CB 134.64

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.04.1975 - II B 11.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.08.1966 - VII B 113.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gerichtliche Überprüfbarkeit

  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 57.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 204.65

    Befristung und Auflage bei Bewilligung - Beweislastverteilung bei

  • BVerwG, 26.10.1964 - III CB 24.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.09.1969 - VII B 101.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.04.1969 - VII B 120.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1969 - VII B 19.68

    Nichtversetzung eines Schülers wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern in

  • BVerwG, 09.10.1964 - IV C 21.64

    Rückwirkende Rücknahme der Einweisung in Kriegsschadenrente - Rückwirkende

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII B 184.63

    Rechtsmittel

  • OVG Saarland, 20.03.1975 - I R 13/74

    Anspruch auf Aufhebung eines Prüfungsbescheides; Bestehen einer Hauptprüfung für

  • BVerwG, 08.02.1963 - VII B 113.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Pädagogische Prüfung für das

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII C 77.61

    Streit um die Anerkennung der Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe für die

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII C 132.61

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Gewährung einer

  • BVerwG, 17.05.1968 - VII B 68.67

    Beachtung förmlicher Prüfungsvorschriften der Berliner Ausbildungsordnung für

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